Besseren Schutz von Whistleblowern

Mitarbeitende, die anonym auf einen Missstand bei den Behörden aufmerksam machen wollen, sollen besser geschützt werden. Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 8. September 2015 die Whistleblowing-Verordnung angepasst.

Neu werden in der Verordnung die Möglichkeit von persönlicher Beratung beim Care Management und die Möglichkeit einer externen Rechtsberatung explizit erwähnt. Ausdrücklich festgehalten wurde auch, dass bei der jeweils vorgesetzten Stelle die Beseitigung einer allfälligen Benachteiligung durch die Anstellungsbehörde beantragt werden kann.

nach oben