Analytikerin

Sarah H. hat in Klima- und Umweltphysik promoviert, ist forensische Toxikologin und als Gruppenleiterin beim Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt für die Kontrolle von Lebensmitteln und Kosmetika zuständig. Gemeinsam mit ihrem Team sorgt sie dafür, dass die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen oder täuschenden Produkten geschützt ist.

Sarah H., forensische Toxikologin und Gruppenleiterin beim Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt, untersucht eine Probe.

Sie sind Gruppenleiterin im Gaschromatographie-Labor und dabei unter anderem zuständig für Lebensmittelkontrollen. Welches sind dabei Ihre wichtigsten Aufgaben?

Sarah H.: Zu den Aufgaben von meinem Team und mir gehört es, die erhobenen Proben zu analysieren, auszuwerten und je nach Resultat Massnahmen zu vollziehen. Das bedeutet, dass wir Betriebe über unser Untersuchungsresultat ihrer Produkte informieren und diese – falls das Resultat nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht – im schlimmsten Fall vom Markt genommen werden müssen.

Entscheiden Sie selbst, welche Produkte im Labor genauer überprüft werden?

Wir entscheiden selbst über Art und Zeitrahmen unserer Marktkontrollen. Diese sogenannten Kampagnen sind in sich geschlossene Projekte und dauern in der Regel zirka ein bis drei Monate. In der letzten Kampagne haben wir beispielsweise Speiseöle auf deren Fettsäurenzusammensetzung untersucht. Oft werden Proben auch risikobasiert erhoben. Problematisch sind hier mehrheitlich Produkte, die nicht für den europäischen Markt produziert worden sind und in den eigentlichen Bestimmungsländern anderen gesetzlichen Anforderungen genügen müssen. Solche Produkte weisen insbesondere bei den Kosmetika eine höhere Beanstandungsrate auf als für den europäischen Markt produzierte Produkte.

«Im Kantonslabor bin ich am Puls der Zeit und muss mich thematisch und analytisch immer wieder auf neue Entwicklungen einstellen.»

Welches sind typische Beanstandungen?

Bei Beanstandungen geht es entweder um Gesundheits- oder Täuschungsschutz. Stellen wir beispielsweise bei der Analyse gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe fest, unterliegt das dem Gesundheitsschutz. So kann es für Allergiker beispielsweise verheerende Auswirkungen haben, wenn allergene Stoffe nicht auf der Verpackung deklariert sind.

Was muss man sich unter Täuschungsschutz vorstellen?

Nehmen wir als Beispiel ein Produkt mit Bio-Label. Wir können untersuchen, ob ein entsprechendes Produkt unter Bio-Bedingungen oder konventionell produziert wurde. Ein konventionell hergestelltes Produkt ist für Konsumierende in der Regel keine Gesundheitsbedrohung – in diesem Fall werden Konsumierende jedoch getäuscht, weil gemäss Gesetz alle Angaben über Lebensmittel und Kosmetika den Tatsachen entsprechen müssen.

Was geschieht dann?

Als kantonale Vollzugsstelle können wir Verfügungen erlassen. Die Spanne bei einer Verfügung reicht von einer Behebung von Kennzeichnungsmängeln bei Produkten bis zu einem Verkaufsverbot und ist abhängig von der Schwere des Falls. Die Betriebe müssen uns dabei auch im Rahmen ihrer Selbstkontrolle darlegen, wie sie den Beanstandungsgrund beseitigen wollen und wie sie derartige Fehler in Zukunft vermeiden wollen. Im Falle einer relevanten Gesundheitsgefährdung existiert das europäische Schnellwarnsystem RASFF, national arbeiten wir mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dem Bundesamt für Gesundheit und den kantonalen Lebensmittelkontrollen anderer Kantone zusammen.

Was begeistert Sie an Ihrer Tätigkeit?

Die forensische Toxikologin Sarah H. läuft durch einen Gang des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt.

Mir gefällt, dass meine Arbeit ein Dienst an der Öffentlichkeit in Form des Konsumentenschutzes ist. Ausserdem sind meine Aufgaben sehr abwechslungsreich. Als sehr praktisch veranlagte Akademikerin stelle ich mich in meinem Arbeitsalltag sowohl intellektuellen als auch praktischen analytischen Herausforderungen und kann zudem bei Defekten die Geräte je nach Fall auch selbst reparieren. Bei der Entwicklung neuer Analysemethoden, um beispielsweise analytisches Neuland zu betreten, bin ich froh um meine Kreativität und Hartnäckigkeit. Selbstbewusstsein braucht es dann, wenn Betriebe mit unserer Verfügung nicht einverstanden sind und dagegen rekurrieren.

Sie sind promovierte Naturwissenschaftlerin. Welche Weiterbildungen kann Ihnen der Kanton Basel-Stadt als Arbeitgeber bieten?

Meinen Fachtitel «Forensische Toxikologin» konnte ich mir on-the-Job bei meiner früheren Tätigkeit im Institut für Rechtsmedizin erwerben. Ich habe beim Kanton bereits diverse interne Weiterbildungen besucht, darunter auch einen Kaderkurs. Als nächstes stehen die Ausbildung für das «Diplom amtliche Lebensmittelkontrolle» und ein Medientraining an, da wir nach Publikation unserer Untersuchungsresultate regelmässig Anfragen von Medien erhalten. Basel-Stadt unterstützt die Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv.

Weshalb haben Sie sich für den Kanton Basel-Stadt als Arbeitgeber entschieden?

Im Kantonslabor bin ich am Puls der Zeit und muss mich thematisch und analytisch immer wieder auf neue Entwicklungen im Lebensmittel- und Kosmetikabereich einstellen. Diese Dynamik gefällt mir gut. Am wichtigsten ist mir aber das hervorragende Arbeitsklima am Kantonalen Laboratorium.

Hintergrund Sarah H.:

Funktion:
Gruppenleiterin GC-Labor, Kantonales Laboratorium

Ausbildung:
Promotion in Klima- und Umweltphysik, Fachtitel forensische Toxikologie

Stationen bei Basel-Stadt:
Eintritt im Jahr 2011 in der Rechtsmedizin, seit 2021 im Kantonalen Laboratorium

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Gesundheitsdepartement

Beschriftung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt trägt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, und der Umwelt bei. Hier werden risikoreiche Stoffe und Materialien analysiert. Das Kantonale Laboratorium ist dem Gesundheitsdepartement angegliedert.

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